Zum rechtlichen Umgang mit Zwischengeschlechtlichkeit.
Für intersexuell geborene Kinder gilt seit dem 1. November 2013 ein neues Gesetz: Bei fehlender Eindeutigkeit des Geschlechts kann auf die Geschlechtsangabe im Geburtseintrag verzichtet werden. Eltern und Ärzten soll damit die Entscheidung genommen werden, das Kind als Mädchen oder Jungen eintragen lassen zu müssen. Bei jedem fünftausendsten in Deutschland geborenem Kind ist das der Fall.
Die Probleme der Gesellschaft und des Rechts im Umgang mit Menschen, deren Körper(-identität) nicht den Normvorstellungen von "männlich" oder "weiblich" entspricht, sind damit aber nicht gelöst. Der Vortrag gibt einen Überblick über rechtliche und politische Fragen. Anschließend hoffen wir auf eine rege Diskussion zum Thema.
Moderation: Bodo Niendel
Eine Veranstaltung von: initiative queer nations e.v. und taz
<em>Eintritt frei</em>
Quelle: kulturkurier / Kulturclub.de
Startseite – Kalender – Lexikon – App – Sitemap – Impressum – Datenschutzhinweis – Kontakt
Lex Intersex, und nun? - Berlin - 10.06.2014 – Copyright © 2025 Kleiner Kalender